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   BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 10.01   

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https://dejure.org/2001,14429
BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 10.01 (https://dejure.org/2001,14429)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2001 - 7 B 10.01 (https://dejure.org/2001,14429)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 7 B 10.01 (https://dejure.org/2001,14429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufklärungsmangel und Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz - Verletzung des Grundsatzes der freien und unmittelbaren Beweisaufnahme durch Richterwechsel - Verlust des Rügerechts durch Nichtgeltendmachung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 10.01
    Ob das Tatsachengericht nach einem Richterwechsel die Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme für erforderlich hält, entscheidet es nach seinem Ermessen (Beschluss vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 m.w.N.).

    Ein solcher Mangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat oder zu objektiv nicht überzeugenden oder sogar unwahrscheinlichen Schlussfolgerungen gelangt ist; er setzt vielmehr voraus, dass das Tatsachengericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, also aus Gründen der Logik schlechthin unmöglich ist (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37; Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199; Beschluss vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - a.a.O.; jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 10.01
    Da der gerügte Mangel die tatsächliche Würdigung betrifft, ist diese Rüge grundsätzlich geeignet, einen Verfahrensfehler zu begründen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 10.01
    Ein solcher Mangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat oder zu objektiv nicht überzeugenden oder sogar unwahrscheinlichen Schlussfolgerungen gelangt ist; er setzt vielmehr voraus, dass das Tatsachengericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, also aus Gründen der Logik schlechthin unmöglich ist (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37; Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199; Beschluss vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - a.a.O.; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 10.01
    Ein solcher Mangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat oder zu objektiv nicht überzeugenden oder sogar unwahrscheinlichen Schlussfolgerungen gelangt ist; er setzt vielmehr voraus, dass das Tatsachengericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, also aus Gründen der Logik schlechthin unmöglich ist (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37; Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199; Beschluss vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - a.a.O.; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.06.2001 - 7 B 29.01

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund der Revision - Verletzung des

    Ein solcher Verfahrensfehler ist aber nicht schon dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht unrichtige oder auch fern liegende Schlüsse gezogen hat oder zu objektiv nicht überzeugenden oder sogar unwahrscheinlichen Schlussfolgerungen gelangt ist (Beschluss vom 4. Mai 2001 - BVerwG 7 B 10.01 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 7 B 62.01
    Ebenso wenig reicht es aus, dass die tatrichterliche Schlussfolgerung nicht überzeugend sein mag (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270; Beschluss vom 4. Mai 2001 - BVerwG 7 B 10.01 -).
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